Meine clevergenutzte Energie

AllgäuStrom Clever

Sie nutzen eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie Wärmepumpe und/oder Wallbox mit eigenem Stromzähler und Ihre Jahresverbrauchsmenge übersteigt insgesamt nicht 100.000 kWh?

Dann ist AllgäuStrom Clever Ihr passender Tarif.

Ihre Vorteile:


  • 100% Ökostrom
  • reduzierte Netzentgelte
  • optional kombinierbar mit unseren AllgäuStrom Wallboxen
Lieferung, Steuerung, Messung:
Die Steuerung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfolgt durch den Netzbetreiber AllgäuNetz GmbH & Co. KG auf Basis gesetzlicher Vorgaben, der Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) und Ihrer Vereinbarung nach §14a EnWG. Aktuell gelten folgende Regelungen:

  • Präventive Steuerung (Sperrung): Der Netzbetreiber kann Ihre Anlage vorsorglich für bis zu 2 Stunden pro Tag steuern, auch aufgeteilt in mehrere Zeitsegmente. Diese Regelung gilt bis 31.12.2028.
  • Netzorientiertes Steuern (Dimmung): Die Dimmung erfolgt nach dem Prinzip "Ultima-Ratio" (d.h. so viel wie nötig, so wenig wie möglich) und diskriminierungsfrei. Kommt es zu einer Dimmung, werden Informationen zu Steuerungsmaßnahmen ab 01.03.2025 transparent auf der Website von AllgäuNetz veröffentlich.
  • Die Energieaufnahme kann vom Netzbetreiber auf Grundlage einer zwischen Ihnen und dem Netzbetreiber nach § 14a EnWG geschlossenen Vereinbarung gesteuert werden.
  • Sie nutzen entweder ein steuerbares intelligentes Messsystem (iMSys) oder eine konventionelle Messeinrichtung.
  • Die Jahresverbrauchsmenge übersteigt nicht 100.000 kWh. 
Folgende Geräte gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des §14a EnWG:

  • Private Ladepunkte für E-Autos (Wallbox)
  • Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen
  • Geräte zur Raumkühlung
  • Stromspeicher
Bei Fragen ist unser Kundenservice gerne für Sie da.


AllgäuStrom
BÜNDNIS Klimaneutrales Allgäu 2030