Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Umzug, Stromrechnung, Anbieterwechsel, E-Mobilität und technische Themen.
FAQ Quick-Links
Kundenservice
FAQ: Umzug
FAQ: Umzug
In diesem Fall übernehmen wir, die Allgäuer Kraftwerke, automatisch die Stromversorgung im Rahmen der Grundversorgung. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für einen unserer günstigeren Laufzeittarife. Nutzen Sie dafür einfach unseren Stromtarifrechner auf der Startseite oder wenden Sie sich direkt an unseren Kundenservice.
Melden Sie sich bitte mindestens 14 Tage vor Ihrem Umzug bei uns. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht möglich.
Für die Abmeldung Ihrer bisherigen Lieferstelle benötigen wir:
Für die Abmeldung Ihrer bisherigen Lieferstelle benötigen wir:
- Ihre Zählernummer
- Das Datum der Schlüsselübergabe
- Ihre neue Anschrift für die Schlussabrechnung
- Zählerstand zum Tag der Schlüsselübergabe (Falls Sie den Zähler nicht selbst ablesen können, helfen wir Ihnen gerne weiter)
- Die neue Zählernummer
- Das Datum der Schlüsselübergabe
- Den Zählerstand zum Tag der Schlüsselübergabe
Die Vorgehensweise hängt vom Zählertyp ab:
- Eintarifzähler: Lesen Sie den Zählerstand in Kilowattstunden (kWh) nur bis zum Komma ab. Die Nachkommastellen müssen nicht übermittelt werden.
- Doppeltarifzähler: Es gibt zwei Zählwerke – eines für den Hochtarif (HT) und eines für den Niedertarif (NT). Lesen Sie beide Zählerstände jeweils bis zum Komma ab.
- Zweirichtungszähler/digitaler Zähler: Diese zeigen mehrere Zählwerke im Wechsel an (1.8.0 für den Strombezug; 2.8.0 für die Einspeisung). Notieren Sie die angezeigten Werte jeweils in kWh und geben Sie diese zusammen mit der Zählernummer und dem Ablesedatum an.
Ihre Kunden- und Zählernummer finden Sie entweder in den Vertragsunterlagen oder auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns, sobald feststeht, dass Ihr Mieter auszieht - eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht möglich. In der Zeit des Leerstands wird der Stromzähler auf Sie als Eigentümer umgeschrieben. So stellen wir sicher, dass keine Unterbrechung entsteht.
Die Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Stromversorgung für Haushaltskunden, die keinen speziellen Stromvertrag abgeschlossen haben. In diesem Fall übernehmen wir als zuständiger Stromgrundversorger die Versorgung zuverlässig und zu den veröffentlichten Grundversorgungspreisen.
Die Ersatzversorgung greift, wenn ein Stromkunde zwar angeschlossen ist, aber aktuell keinen gültigen Liefervertrag hat – z. B. nach einem Lieferantenwechsel oder bei Insolvenz eines Anbieters. Auch hier stellen wir sicher, dass die Stromversorgung ohne Unterbrechung weiterläuft.
Die Ersatzversorgung greift, wenn ein Stromkunde zwar angeschlossen ist, aber aktuell keinen gültigen Liefervertrag hat – z. B. nach einem Lieferantenwechsel oder bei Insolvenz eines Anbieters. Auch hier stellen wir sicher, dass die Stromversorgung ohne Unterbrechung weiterläuft.
FAQ: Stromrechnung und Co.
Der monatliche Abschlag setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Nach Ihrer ersten Jahresabrechnung wird der Abschlag automatisch neu berechnet – basierend auf Ihrem tatsächlichen Verbrauch im vergangenen Jahr. So stellen wir sicher, dass Ihre Zahlungen möglichst genau zu Ihrem Stromverbrauch passen.
- Grundpreis (monatlich fix)
- Arbeitspreis × geschätzter oder tatsächlicher Jahresverbrauch
Nach Ihrer ersten Jahresabrechnung wird der Abschlag automatisch neu berechnet – basierend auf Ihrem tatsächlichen Verbrauch im vergangenen Jahr. So stellen wir sicher, dass Ihre Zahlungen möglichst genau zu Ihrem Stromverbrauch passen.
Die Abschlagszahlung ist immer monatlich am ersten des Monats für den vergangenen Monat fällig. Sie zahlen also immer erst im Nachhinein. Den Abschlag können Sie entweder bequem per Lastschrift abbuchen lassen oder zu den auf Ihrer Vertragsbestätigung angegebenen Fälligkeiten überweisen.
Ihre Stromrechnung erhalten Sie grundsätzlich einmal jährlich, im Januar. Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen oder ausziehen, stellen wir Ihnen die Rechnung nach Ende der Strombelieferung zu. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gegen eine Gebühr auch eine Jahresrechnung zu einem abweichenden Termin oder einem anderen Turnus.
Einmal jährlich – in der Regel Ende November bis Anfang Dezember – lesen wir Ihren Stromzähler ab. Auf Basis dieser Ablesung erstellen wir Ihre Jahresabrechnung, in der Ihre geleisteten Abschlagszahlungen mit dem tatsächlichen Stromverbrauch verrechnet werden. Bei Abrechnungszeiträumen, die kein volles Jahr umfassen, werden die festen Preisbestandteile anteilig berechnet.
Der Grundpreis ist ein fester monatlicher Betrag, der unabhängig von Ihrem Verbrauch anfällt. Er deckt die Kosten für die Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb.
Der Arbeitspreis resultiert aus dem Preis pro Kilowattstunde (kWh) multipliziert mit Ihrem Verbrauch laut Zähler. Er enthält die Kosten für die Stromerzeugung, die Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer, Mehrwertsteuer sowie Abgaben und Umlagen.
Der Arbeitspreis resultiert aus dem Preis pro Kilowattstunde (kWh) multipliziert mit Ihrem Verbrauch laut Zähler. Er enthält die Kosten für die Stromerzeugung, die Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer, Mehrwertsteuer sowie Abgaben und Umlagen.
Änderungen an Ihrem Abschlag oder persönlichen Daten wie Bankverbindung (SEPA-Lastschriftmandat), E-Mail-Adresse oder Telefonnummer können Sie ganz einfach in unserem Onlineportal vornehmen. Sollten Sie sich noch nicht registriert haben, können Sie dies ganz einfach unter Angabe Ihrer Kunden- und Zählernummer erledigen.
Bei unseren Haushaltstarifen ist der Kilowattstundenpreis (kWh) zu jeder Tages- und Nachtzeit gleich. Das bedeutet: Es macht preislich keinen Unterschied, ob Sie Ihre Waschmaschine tagsüber oder nachts laufen lassen. Ein Stromspartipp: Moderne Waschmaschinen haben oft Eco-Programme, die weniger Energie und Wasser verbrauchen – unabhängig von der Uhrzeit.
FAQ: Stromanbieterwechsel
Der Wechsel zu uns ist ganz unkompliziert – wir unterstützen Sie gerne dabei.
Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter übernehmen wir für Sie. Der Kündigungstermin richtet sich nach Ihrem bestehenden Vertrag und wird uns vom bisherigen Lieferanten mitgeteilt.
Bei einer Preiserhöhung Ihres aktuellen Anbieters können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter übernehmen wir für Sie. Der Kündigungstermin richtet sich nach Ihrem bestehenden Vertrag und wird uns vom bisherigen Lieferanten mitgeteilt.
Bei einer Preiserhöhung Ihres aktuellen Anbieters können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Mit Strom von den Allgäuer Kraftwerken entscheiden Sie sich bewusst für eine nachhaltige und regionale Energieversorgung. Unsere Tarife bieten Ihnen:
- Ökostrom, zum Teil direkt aus heimischer Wasserkraft
- Stärkung der regionalen Wertschöpfung – Ihr Beitrag bleibt im Allgäu
- Persönliche Ansprechpartner vor Ort statt anonymer Hotlines
- Verlässliche Versorgung durch ein erfahrenes, lokal verwurzeltes Unternehmen
Wir setzen auf faire und stabile Preise für alle Kunden – ganz ohne kurzfristige Lockangebote. Statt Boni für den Wechsel bieten wir dauerhaft attraktive Konditionen, von welchen besonders unsere langjährigen Kunden profitieren.
FAQ: 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Seit Juni 2025: Anbieterwechsel schneller und einfacher – das hat sich geändert: Durch eine neue Regelung wird der Wechsel des Stromanbieters künftig innerhalb von 24 Stunden abgewickelt – vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu. Prozesse im Hintergrund werden standardisiert und beschleunigt, was den gesamten Ablauf effizienter macht.
Seit Juni 2025: Anbieterwechsel schneller und einfacher – das hat sich geändert: Durch eine neue Regelung wird der Wechsel des Stromanbieters künftig innerhalb von 24 Stunden abgewickelt – vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu. Prozesse im Hintergrund werden standardisiert und beschleunigt, was den gesamten Ablauf effizienter macht.
Ab Juni 2025 tritt eine neue Regelung der Bundesnetzagentur in Kraft: Ein Wechsel des Stromanbieters soll dann innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Grundlage für diese Änderung ist der Beschluss BK6-22-024 vom März 2024 (Regelung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)).
Die neue Richtlinie soll es Endkunden ermöglichen, ihren Stromanbieter künftig werktags innerhalb von nur 24 Stunden zu wechseln (unter Berücksichtigung von Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen). Voraussetzung ist die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), die jeder Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Diese muss gemäß gesetzlicher Vorgabe auf der Stromrechnung aufgeführt sein.
Diese Änderung der Bundesnetzagentur ist seit dem 6. Juni 2025 für alle Stromanbieter verpflichtend.
Mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel soll der gesamte Prozess deutlich beschleunigt werden – ohne die bisher langen Bearbeitungszeiten. Die neue Regelung macht den Energiemarkt für Verbraucher zudem flexibler.
Die neue Richtlinie soll es Endkunden ermöglichen, ihren Stromanbieter künftig werktags innerhalb von nur 24 Stunden zu wechseln (unter Berücksichtigung von Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen). Voraussetzung ist die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), die jeder Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Diese muss gemäß gesetzlicher Vorgabe auf der Stromrechnung aufgeführt sein.
Diese Änderung der Bundesnetzagentur ist seit dem 6. Juni 2025 für alle Stromanbieter verpflichtend.
Mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel soll der gesamte Prozess deutlich beschleunigt werden – ohne die bisher langen Bearbeitungszeiten. Die neue Regelung macht den Energiemarkt für Verbraucher zudem flexibler.
Die Neuerung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels betrifft vor allem den Austausch von Informationen zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern. Für Sie als Kunde bleiben Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen wie bisher bestehen. Auch die Kommunikation zwischen Ihnen und dem alten oder neuen Anbieter ist von den Änderungen nicht betroffen.
Wichtig für Sie als Kunde bei uns:
Ein- oder Auszüge müssen rechtzeitig gemeldet werden – am besten mindestens 14 Tage im Voraus. Nachträgliche Anmeldungen sind ab Juni 2025 nicht mehr möglich. Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig, bleiben Sie weiterhin zahlungspflichtig – auch wenn bereits ein neuer Mieter eingezogen ist.
Wichtig für Sie als Kunde bei uns:
Ein- oder Auszüge müssen rechtzeitig gemeldet werden – am besten mindestens 14 Tage im Voraus. Nachträgliche Anmeldungen sind ab Juni 2025 nicht mehr möglich. Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig, bleiben Sie weiterhin zahlungspflichtig – auch wenn bereits ein neuer Mieter eingezogen ist.
Ja, die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und bestehenden Regelungen zu Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen, die ab Juni greifen, betreffen ausschließlich den Wechselprozess sowie die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern. Bitte überprüfen Sie vor dem Umzug Ihre Kündigungsfrist bei uns.
Nein, rückwirkende An- oder Abmeldungen sind seit 6. Juni 2025 nicht mehr zulässig. Das bedeutet, dass der Umzug, egal ob Auszug oder Einzug, rechtzeitig vor dem Umzugstermin gemeldet werden muss. Eine verspätete Ummeldung kann zu zusätzlichen Kosten führen.
Der Umzug sollte idealerweise so früh wie möglich bei uns gemeldet werden. Das gibt uns genügend Zeit, um alle notwendigen Vorbereitungen für An- und Abmeldung, für die Versorgung am neuen Standort oder den Wechsel des Lieferanten zu treffen. Die Meldung sollte jedoch spätestens 14 Tage vor dem Umzug / der Schlüsselübergabe erfolgen, besser noch früher.
Das hängt von der konkreten Situation ab. Wenn Sie umziehen und vergessen, sich rechtzeitig abzumelden, kann es passieren, dass der Energievertrag an Ihrer alten Lieferstelle weiterhin auf Ihren Namen läuft. In diesem Fall könnten Ihnen Stromkosten berechnet werden, die eigentlich durch den Nachmieter oder Eigentümer verursacht wurden.
Da eine rückwirkende Ab- oder Ummeldung seit Juni 2025 nicht mehr möglich ist, müssten Sie sich in solchen Fällen direkt mit dem Nachmieter oder Eigentümer über die Kostenaufteilung abstimmen.
Da eine rückwirkende Ab- oder Ummeldung seit Juni 2025 nicht mehr möglich ist, müssten Sie sich in solchen Fällen direkt mit dem Nachmieter oder Eigentümer über die Kostenaufteilung abstimmen.
Der Zählerstand sollte am Tag des Umzugs oder spätestens am letzten Tag in der alten Wohnung abgelesen werden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Verbrauch korrekt bis zu Ihrem Umzugstag erfasst wird. Wenn der Zählerstand nicht abgelesen wird, kann es nötig werden, den Verbrauch rechnerisch zu ermitteln.
Den Zählerstand können Sie uns über unser Onlineportal, per E-Mail oder telefonisch melden.
Den Zählerstand können Sie uns über unser Onlineportal, per E-Mail oder telefonisch melden.
FAQ: E-Mobilität
Unsere Ladesäulen können auf verschiedene Arten genutzt werden:
- Mit AllgäuStrom Mobil Ladeapp/-karte der Allgäuer Kraftwerke
- Mit Ladekarten teilnehmender Fremdanbieter (Roaming-fähig)
- Ad-hoc mit Kreditkarte – einfach den QR-Code an der Ladesäule scannen und Kreditkartendaten eingeben
Mit der AllgäuStrom Ladekarte können Sie an allen AllgäuStrom Ladesäulen laden. Eine Übersicht aller verfügbaren Ladepunkte finden Sie auf unserer Ladekarten-Übersicht.
Wenn Sie zusätzlich die Roaming-Option aktivieren (monatlicher Grundpreis 3 €), stehen Ihnen deutschlandweit über 150.000 Ladepunkte zur Verfügung. Die verfügbaren Standorte sind in der AllgäuStrom Mobil App einsehbar – dort sehen Sie auch in Echtzeit, ob eine Säule frei oder belegt ist.
Wenn Sie zusätzlich die Roaming-Option aktivieren (monatlicher Grundpreis 3 €), stehen Ihnen deutschlandweit über 150.000 Ladepunkte zur Verfügung. Die verfügbaren Standorte sind in der AllgäuStrom Mobil App einsehbar – dort sehen Sie auch in Echtzeit, ob eine Säule frei oder belegt ist.
Sie können den App-Zugang und optional eine Ladekarte direkt online beantragen. Bitte füllen Sie hierzu die Vertragsunterlagen im Downloadbereich aus und senden uns diese per Mail zu.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten sowie die Ladekarte per Post. Damit können Sie sofort an unseren Ladesäulen laden.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten sowie die Ladekarte per Post. Damit können Sie sofort an unseren Ladesäulen laden.
Die 50 Euro Reservierungsgebühr stellt eine Kaution dar, die unser Zahlungsdienstleister als Sicherheit erhebt. Sobald der Ladevorgang beendet ist, wird diese automatisch wieder gelöscht. Dies kann je nach Kreditinstitut mehrere Banktage dauern. Eine Belastung der Kreditkarte erfolgt nur in Höhe der tatsächlichen Ladekosten.
Die Ladezeit hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem von der maximalen Ladeleistung Ihres Fahrzeugs, nicht nur von der Leistung der Ladesäule. Auch wenn eine Ladesäule z. B. 22 kW bereitstellt, kann Ihr Fahrzeug nur mit der Geschwindigkeit laden, die es technisch unterstützt.
Weitere Einflussfaktoren sind:
Weitere Einflussfaktoren sind:
- Größe der Fahrzeugbatterie
- Aktueller Ladezustand
- Art der Ladesäule (AC/DC-Lader)
FAQ: Stromtechnik
Bitte besuchen Sie hierzu die FAQ-Seite des Netzbetreibers AllgäuNetz. Dort finden Sie alle relevanten Informationen sowie die notwendigen Anmeldeunterlagen.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte zunächst an einen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl. Der Elektriker prüft die Gegebenheiten vor Ort, nimmt die notwendigen Anpassungen an Ihrer Anlage vor und bereitet alles für den Zusammenschluss bzw. die Installation eines zusätzlichen Zählers vor.
Anschließend stellt der Elektriker den Zählerantrag bei uns – wir kümmern uns dann um die weitere Bearbeitung und den Einbau bzw. die Umstellung.
Anschließend stellt der Elektriker den Zählerantrag bei uns – wir kümmern uns dann um die weitere Bearbeitung und den Einbau bzw. die Umstellung.
Grundsätzliche Informationen zur Installation, zum Betrieb oder zu Änderungen an bestehenden Einspeiseanlagen finden Sie direkt bei unserem Netzbetreiber AllgäuNetz.
Alle relevanten Informationen zur Beantragung eines Neuanschlusses finden Sie direkt auf der Website des Netzbetreibers AllgäuNetz.
AllgäuNetz plant den flächendeckenden Rollout intelligenter Messsysteme schrittweise – Gemeinde für Gemeinde. Auf der Website finden Sie eine Übersicht, wann Ihre Gemeinde voraussichtlich an der Reihe ist und in welchem Status sich die Umsetzung befindet. Zum Rolloutplan von AllgäuNetz.
Ein Zweirichtungszähler ist ein Stromzähler, der sowohl den bezogenen Strom aus dem Netz als auch den eingespeisten Strom aus einer eigenen Erzeugungsanlage (z. B. Photovoltaik) separat erfassen kann. Das bedeutet:
- Er misst, wie viel Strom Sie vom Energieversorger beziehen.
- Gleichzeitig erfasst er, wie viel Strom Sie ins öffentliche Netz einspeisen, wenn Ihre Anlage mehr produziert als Sie selbst verbrauchen
Melden Sie sich bitte direkt bei unserem Kundenservice. Gemeinsam prüfen wir, ob ein technisches Problem vorliegt oder ob es eine andere Erklärung für die Auffälligkeit gibt.
Bei einem unerwartet hohen Verbrauch bieten wir Ihnen außerdem die Möglichkeit, kostenfrei ein Strommessgerät bei uns auszuleihen. Damit können Sie mögliche „Stromfresser“ im Haushalt identifizieren.
Bei einem unerwartet hohen Verbrauch bieten wir Ihnen außerdem die Möglichkeit, kostenfrei ein Strommessgerät bei uns auszuleihen. Damit können Sie mögliche „Stromfresser“ im Haushalt identifizieren.
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns eine defekte Straßenlaterne in unserem Versorgungsgebiet zu melden. Wir kümmern uns zeitnah um die Behebung des Defekts.