Häufige Fragen

FAQ zum 24-Stunden
Lieferantenwechsel

Ab Juni 2025 wird der Anbieterwechsel schneller und einfacher. Wir erklären, was sich für Sie ändert.

Durch eine neue Regelung wird der Wechsel des Stromanbieters künftig innerhalb von 24 Stunden abgewickelt – vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu. Die Prozesse im Hintergrund werden mit dem 24-Stunden Lieferantenwechsel standardisiert und beschleunigt, was den gesamten Ablauf effizienter macht.
Ab Juni 2025 tritt eine neue Regelung der Bundesnetzagentur in Kraft: Ein Wechsel des Stromanbieters soll dann innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Grundlage für diese Änderung ist der Beschluss BK6-22-024 vom März 2024 (Regelung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)).

Die neue Richtlinie soll es Endkunden ermöglichen, ihren Stromanbieter künftig werktags innerhalb von nur 24 Stunden zu wechseln (unter Berücksichtigung von Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen). Voraussetzung ist die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID), die jeder Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Diese muss gemäß gesetzlicher Vorgabe auf der Stromrechnung aufgeführt sein.

Diese Änderung der Bundesnetzagentur ist seit dem 6. Juni 2025 für alle Stromanbieter verpflichtend.

Mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel soll der gesamte Prozess deutlich beschleunigt werden – ohne die bisher langen Bearbeitungszeiten. Die neue Regelung macht den Energiemarkt für Verbraucher zudem flexibler.
Die Neuerung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels betrifft vor allem den Austausch von Informationen zwischen Energieversorgern und Netzbetreibern. Für Sie als Kunde bleiben Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen wie bisher bestehen. Auch die Kommunikation zwischen Ihnen und dem alten oder neuen Anbieter ist von den Änderungen nicht betroffen.

Wichtig für Sie als Kunde bei uns:

Ein- oder Auszüge müssen rechtzeitig gemeldet werden – am besten mindestens 14 Tage im Voraus. Nachträgliche Anmeldungen sind ab Juni 2025 nicht mehr möglich. Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig, bleiben Sie weiterhin zahlungspflichtig – auch wenn bereits ein neuer Mieter eingezogen ist.
Ja, die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und bestehenden Regelungen zu Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen, die ab Juni greifen, betreffen ausschließlich den Wechselprozess sowie die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern. Bitte überprüfen Sie vor dem Umzug Ihre Kündigungsfrist bei uns.
Nein, rückwirkende An- oder Abmeldungen sind seit 6. Juni 2025 nicht mehr zulässig. Das bedeutet, dass der Umzug, egal ob Auszug oder Einzug, rechtzeitig vor dem Umzugstermin gemeldet werden muss. Eine verspätete Ummeldung kann zu zusätzlichen Kosten führen.
Der Umzug sollte idealerweise so früh wie möglich bei uns gemeldet werden. Das gibt uns genügend Zeit, um alle notwendigen Vorbereitungen für An- und Abmeldung, für die Versorgung am neuen Standort oder den Wechsel des Lieferanten zu treffen. Die Meldung sollte jedoch spätestens 14 Tage vor dem Umzug / der Schlüsselübergabe erfolgen, besser noch früher.
Das hängt von der konkreten Situation ab. Wenn Sie umziehen und vergessen, sich rechtzeitig abzumelden, kann es passieren, dass der Energievertrag an Ihrer alten Lieferstelle weiterhin auf Ihren Namen läuft. In diesem Fall könnten Ihnen Stromkosten berechnet werden, die eigentlich durch den Nachmieter oder Eigentümer verursacht wurden.

Da eine rückwirkende Ab- oder Ummeldung seit Juni 2025 nicht mehr möglich ist, müssten Sie sich in solchen Fällen direkt mit dem Nachmieter oder Eigentümer über die Kostenaufteilung abstimmen.
Der Zählerstand sollte am Tag des Umzugs oder spätestens am letzten Tag in der alten Wohnung abgelesen werden. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Verbrauch korrekt bis zu Ihrem Umzugstag erfasst wird. Wenn der Zählerstand nicht abgelesen wird, kann es nötig werden, den Verbrauch rechnerisch zu ermitteln.

Den Zählerstand können Sie uns über unser Onlineportal, per E-Mail oder telefonisch melden.
AllgäuStrom
BÜNDNIS Klimaneutrales Allgäu 2030