Strom & Angebote

Grund- und
Ersatzversorgung

Sofern Sie keinen speziellen Stromtarif mit uns abgeschlossen haben, werden Sie als Haushaltskunde in der Grundversorgung zu den allgemeinen Preisen und Bedingungen beliefert. Sie bleiben mit nur 14 Tagen Kündigungsfrist flexibel.

Für Ihr Vertragsverhältnis gelten die ergänzenden Bedingungen der Grundversorgungsverordnung für Strom (GVV).

Wir beraten Sie gerne unverbindlich!


Grundversorger ist laut EnWG (§ 36 Abs. 2) jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorger bis 31.12.2027 ist die Allgäuer Kraftwerke GmbH.

Die Allgäuer Kraftwerke GmbH bietet die Grundversorgung zu den in den Preisblättern erwähnten Preisen und Bedingungen an.

Auf die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der in § 2 Abs. 3 Satz Nummer 5 Buchstabe c Strom GVV genannten Belastungen auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de wird ergänzend hingewiesen.
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BÜNDNIS Klimaneutrales Allgäu 2030