THG-Quote
Gemeinsam treiben wir die E-Mobilität voran: Während Sie mit Ihrem E-Auto Ihren Beitrag zur Verkehrswende leisten, bündeln wir gemeinsam mit unseren AllgäuStrom Partnern Ihre THG-Quoten von E-Autos.
Extra-Prämie mit dem E-Auto verdienen
Seit Januar 2022 gibt es einen Bonus für E-Mobilisten. Sie schützen das Klima und bekommen auch noch eine Prämie – jedes Jahr. Warum? Das Zauberwort heißt „THG-Quote“. Die Bundesregierung belohnt Fahrer von E-Autos, weil sie kein Treibhausgas (THG) ausstoßen. Mineralölunternehmen und andere Quotenverpflichtete müssen den Bonus finanzieren, weil sie CO₂ verursachen.
Wir übernehmen die Abwicklung, damit Sie die Prämie erhalten.
Seit Januar 2022 gibt es einen Bonus für E-Mobilisten. Sie schützen das Klima und bekommen auch noch eine Prämie – jedes Jahr. Warum? Das Zauberwort heißt „THG-Quote“. Die Bundesregierung belohnt Fahrer von E-Autos, weil sie kein Treibhausgas (THG) ausstoßen. Mineralölunternehmen und andere Quotenverpflichtete müssen den Bonus finanzieren, weil sie CO₂ verursachen.
Wir übernehmen die Abwicklung, damit Sie die Prämie erhalten.
In drei Schritten zur Prämie.
So einfach geht’s:
So einfach geht’s:
- Fahrzeugschein Ihres E-Autos bereit halten.
Es sind nur reine E-Autos THG-Quoten berechtigt, Plug-in-Hybride nicht.
- QR-Code scannen oder online anmelden
Für die Registrierung benötigen wir ein Foto von Ihrem Fahrzeugschein. Daher funktioniert dieser Prozess nur über das Smartphone.
- Prämie erhalten
Wir registrieren Ihr E-Auto beim Umweltbundesamt (UBA). Dieser Prozess dauert etwa drei Wochen. Nach der erfolgreichen Bescheinigung der THG-Quote durch das UBA überweisen wir Ihnen die Prämie.
Ihre Vorteile im Überblick.
Ihr E-Auto spart Treibhausgas (THG) ein. Das ist gut für die Umwelt und wird jetzt mit der THG-Quote belohnt.
AllgäuStrom (diensleistend AÜW) übernimmt nach Ihrer Registrierung alles Weitere für Sie. Das bedeutet: Wir lassen die THG-Quote beim Umweltbundesamt anerkennen und bekommen durch unsere Marktposition und das Bündeln mehrerer THG-Quoten gute Konditionen beim Verkauf an Mineralölunternehmen.
Für jedes registrierte E-Auto wird eine Prämie ausbezahlt, weil dadurch das Klima geschützt wird.
Alles, was du über die THG-Quote wissen musst.
Es sind nur reine E-Autos berechtigt, Plug-in-Hybride sind nicht berechtigt.
Du kannst dein Firmenfahrzeug registrieren. Die Voraussetzung ist, dass du Halter des E-Autos bist und den Fahrzeugschein vorliegen hast.
Auch geleaste Fahrzeuge können für die THG-Quote registriert werden. Die Voraussetzung für die Registrierung ist, dass du Halter des Fahrzeugs bist und den Fahrzeugschein besitzt.
Auch für einen Fuhrpark kann die THG-Quote gehandelt werden. Wir planen derzeit noch für das Jahr 2022 eine Lösung anzubieten – komm auf uns zu, wir beraten dich gerne.
Du kannst alle Fahrzeuge anmelden, bei welchen du als Halter eingetragen bist.
Die THG-Quote kann nur einmal pro Jahr gehandelt werden. Wenn diese schon gehandelt wurde, kann der neue Halter das nicht mehr tun.
Du kannst die THG-Quote handeln, sobald du als Halter eingetragen bist und die THG-Quote für das Kalenderjahr noch nicht gehandelt wurde.
Nur der Halter des Fahrzeugs ist THG-Quoten-berechtigt.
Du brauchst keine eigene Ladeinfrastruktur. Die Voraussetzung ist, dass du dein Fahrzeug zuhause laden kannst. Deinen Verbrauch musst du nicht dokumentieren, es reicht wenn das Fahrzeug auf dich angemeldet ist.
Durch das Fahren eines vollelektrischen Autos werden aktiv Treibhausgase eingespart, weshalb diese THG-Quoten-berechtigt sind. Da die genau geladene Menge (kWh) jedoch nicht für jedes E-Auto verlässlich dokumentiert wird, erhalten alle Fahrzeuge einen Pauschalpreis. Dabei wird auch nicht zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen unterschieden.
In der Regel erhältst du deine Vergütung innerhalb von vier Wochen.
Die Vergütung wird für ein Kalenderjahr ausgezahlt.
Die THG-Quote muss jedes Jahr neu gehandelt werden. Wir werden dich zu Beginn eines neuen Jahres erneut um dein Einverständnis für den THG-Quotenhandel bitten. Nach deiner Einwilligung kümmern wir uns um die Umsetzung.
Der Bonus gilt als „sonstige Einkünfte“, welche beim Überschreiten der Freigrenze von 256 Euro versteuert werden müssen.